Tagesseminar Kündigung – Was kann die Mitarbeitervertretung tun?
Ort: Hannover 29.09.2025 - Kategorie: Tagesfortbildungen (80/2025)
Bei Kündigungen hat die Mitarbeitervertretung ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht.
Zwar kann die Mitarbeitervertretung eine Kündigung letztlich nicht verhindern, weil im Streitfall die Schiedsstelle bzw. das Kirchengericht entscheidet. Dennoch hat das Verhalten der Mitarbeitervertretung oft entscheidende Bedeutung dafür, ob der zu kündigende Mitarbeiter:in sich erfolgreich gegen eine Kündigung wehren kann. Und angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt wird damit oft auch darüber entschieden, ob der Mitarbeiter:in zukünftig überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Wir wollen in dieser Tagesveranstaltung das Zusammenwirken von individuellem Kündigungsschutz (Kündigungsschutzgesetz, Schutz der Menschen mit Behinderung, Unkündbarkeit von altersgesicherten Arbeitnehmern usw.) und den Beteiligungsrechten der Mitarbeitervertretung erarbeiten und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten entwickeln. Dabei werden wir auch die Besonderheiten bei betriebsbedingten Kündigungen behandeln (Sozialauswahl, Namenslisten, Sozialplan usw.).
Die Teilnehmer:innen müssen auf jeden Fall eine aktuelle arbeitsrechtliche Gesetzessammlung mitbringen.
Zielgruppe
alle Mitarbeitervertretungen, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
ReferentIn
Inken Dreyer
Jahrgang 1976. Studium der Rechtswissenschaften in Bremen, Göttingen und Berlin. Rechtsanwältin in Niedersachsen von 2006 bis 2016, seit 2016 Rechtsanwältin in der Kanzlei Baumann-Czichon, Bremen; Fachanwältin für Arbeitsrecht
Weitere Informationen/Seminare: Inken Dreyer
Kosten
290,00 Euro